Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie können Lizenzen auch ohne Teilnahmebescheinigung der Fortbildungsveranstaltung um 1 Jahr verlängert werden. Dazu müssen die Lizenzinhaber*innen den Antrag auf Lizenzverlängerung stellen und diesen kurz begründen, warum der Besuch einer Fortbildung 2021 nicht möglich war, z. B. Ausfall der Veranstaltung; Lehrgang voll/ überbucht; keine Angebote in einem bestimmten Zeitraum o.ä..

Weitere Informationen findet Ihr auch auf der Homepage des Landessportbundes Sachsen e.V.