Die neue Corona-Schutzverordnung soll morgen vom Kabinett beschlossen werden und vom 06. Februar bis 6. März gelten.

Erste Eckpunkte sind bekannt, die auch für den Sport relevant sind.

Als inzidenzunabhängige Regelungen sind unter anderem vorgesehen:

Zudem sind schwellenwertabhängige Regelungen vorgesehen. Wird die sogenannte Überlastungsstufe an fünf Tagen hintereinander unterschritten, können folgende Einrichtungen mit Einschränkungen wieder öffnen:

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Landratsamtes Mittelsachsen.