In der Kabinettssitzung der Sächsischen Staatsregierung sind u. a. weitergehende Erleichterungen für Sportvereine und Sporttreibende sowie Besucherinnen und Besucher von Sportveranstaltungen im Freistaat Sachsen beschlossen worden.

Das sind die wichtigsten Punkte:

➡️ Die Nutzung von Außensportanlagen ist nun ohne Einschränkungen möglich.

➡️ Für die Nutzung von Innensportanlagen gilt die 3G-Regelung. Davon ausgenommen ist der Schulsport.

➡️ Die zulässige Höchstkapazität bei Veranstaltungen, entsprechend auch bei Sportveranstaltungen, beträgt nun im Innenbereich 60 Prozent – höchstens jedoch 6.000 Besucherinnen und Besucher.

➡️ Im Außenbereich ist die zulässige Höchstkapazität 75 Prozent – höchstens jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.

➡️ Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern kann der Veranstalter wählen: 3G bei maximal 50 Prozent Auslastung oder 2G bei Höchstkapazität (60 Prozent oder 75 Prozent).

➡️ Für den Zugang zu Bädern gilt die 3G-Regelung.

Diese Änderungen treten am 4. März in Kraft.

Die Verordnung sind unter https://www.coronavirus.sachsen.de veröffentlicht.

Weitere Informationen in den Corona FAQ – Landessportbund Sachsen e.V..

Quelle: Sächs. Staatsministerium des Inneren Weniger anzeigen