Gestern fand die erste Sitzung des Jugendhilfeausschusses in der neuen Legislaturperiode statt. Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass unser Präsident Eric Braun zum Vorsitzenden des ständigen Unterausschusses für die Jugendhilfeplanung gewählt wurde!

Der Unterausschuss ist ein wichtiger Bestandteil der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII und § 6 Satz 2 Landesjugendhilfegesetz. Er besteht aus Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und hat eine vorberatende Funktion, um die Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien im Landkreis Mittelsachsen zu verbessern.

Hauptaufgaben des Unterausschusses:

Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit im Unterausschuss.